Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
7
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 7 AS 1319/16 B
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerden der Antragsteller (Ablehnung von Prozesskostenhilfe) werden als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen einen angeblich im Verfahren S 22 AS 1435/16 ER vor dem Sozialgericht Stuttgart (SG) ergangenen ablehnenden Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Im genannten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG haben die Beschwerdeführer jedoch weder einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt noch ist eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergangen. Die Beschwerde ist deshalb unzulässig, da es an einer beschwerdefähigen Entscheidung mangelt.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).
Gründe:
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen einen angeblich im Verfahren S 22 AS 1435/16 ER vor dem Sozialgericht Stuttgart (SG) ergangenen ablehnenden Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Im genannten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG haben die Beschwerdeführer jedoch weder einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt noch ist eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergangen. Die Beschwerde ist deshalb unzulässig, da es an einer beschwerdefähigen Entscheidung mangelt.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
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