Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
SG Nürnberg (FSB)
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
7
1. Instanz
SG Nürnberg (FSB)
Aktenzeichen
S 7 KR 601/14
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
-
Datum
-
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Beschluss:
Der Tenor des Urteils vom 22.10.2015 wird gem. § 138 SGG wie folgt berichtigt:
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 2617,59 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Tenor des abgefassten Urteils entspricht durch ein Schreibversehen nicht dem verkündeten Tenor, welcher sich aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung ergibt. Diese offenbare Unrichtigkeit war folglich gem. § 138 SGG zu korrigieren.
Der Tenor des Urteils vom 22.10.2015 wird gem. § 138 SGG wie folgt berichtigt:
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 2617,59 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Tenor des abgefassten Urteils entspricht durch ein Schreibversehen nicht dem verkündeten Tenor, welcher sich aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung ergibt. Diese offenbare Unrichtigkeit war folglich gem. § 138 SGG zu korrigieren.
Rechtskraft
Aus
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FSB
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