Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Vertragsarztangelegenheiten
Abteilung
5
1. Instanz
SG Stuttgart (BWB)
Aktenzeichen
S 14 SF 701/17 AB
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 5 KA 775/17 B
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.02.2017 wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.02.2017, mit dem ein Befangenheitsgesuch des Antragstellers gegen den Richter am Sozialgericht E. zurückgewiesen wurde, ist nach § 172 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausgeschlossen, weswegen die Beschwerde nicht statthaft ist (ständige (Senats-)Rechtsprechung, statt vieler Beschluss vom 02.03.2017, - L 5 KR 749/17 B -, n.v.; so auch ausdrücklich Leitherer, in: Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Aufl. § 172 Rn 6e m.w.N.).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (vgl. § 177 SGG).
Gründe:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.02.2017, mit dem ein Befangenheitsgesuch des Antragstellers gegen den Richter am Sozialgericht E. zurückgewiesen wurde, ist nach § 172 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausgeschlossen, weswegen die Beschwerde nicht statthaft ist (ständige (Senats-)Rechtsprechung, statt vieler Beschluss vom 02.03.2017, - L 5 KR 749/17 B -, n.v.; so auch ausdrücklich Leitherer, in: Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Aufl. § 172 Rn 6e m.w.N.).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (vgl. § 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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BWB
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