L 21 RJ 227/01

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
21
1. Instanz
SG Neuruppin (BRB)
Aktenzeichen
S 2 RJ 440/99
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 21 RJ 227/01
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 10. Oktober 2001 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten haben übereinstimmend auf die Mitteilung des Tatbestandes
und der Entscheidungsgründe in diesem Urteil sowie auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil verzichtet (§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 313 a Absätze 1 und 2 Zivilprozessordnung).

Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Rechtskraft
Aus
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