L 1 B 1917/05 R PKH

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Pflegeversicherung
Abteilung
1
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 10 R 810/05
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 1 B 1917/05 R PKH
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. November 2005 wird aufgehoben. Dem Kläger zu 1) wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin Prozesskostenhilfe bewilligt und sein Prozessbevollmächtigter beigeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gründe:

Der Senat nimmt zur Begründung auf die Beschwerdeschrift vom 9. Dezember 2005, die er sich zu Eigen macht, sowie auf sein Schreiben vom 18. Januar 2006 Bezug.

Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Rechtskraft
Aus
Saved