L 1 B 275/06 KR ER

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
1
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 7 KR 24/06 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 1 B 275/06 KR ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde wird aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 24. Mai 2006 zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe:

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird für beide Instanzen auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Vom vollen Auffangwert war ein Abzug von 25 % vorzunehmen, weil es sich einerseits um ein Eilverfahren gehandelt hat, dieses andererseits aber einen die Hauptsache ersetzenden Charakter hatte. Die Änderung der Wertfestsetzung für die erste Instanz findet in § 63 Abs. 3 Gerichtskostengesetz ihre Grundlage.

Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Rechtskraft
Aus
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