Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
SG Berlin (BRB)
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
2
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 2 SO 1301/06 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 15 B 194/06 SO ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 5. Juli 2006 wird aus den auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller auch für das Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Gründe:
nicht vorhanden
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller auch für das Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Gründe:
nicht vorhanden
Rechtskraft
Aus
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BRB
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