Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
15
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 49 SO 6019/05 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 15 B 201/06 SO ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die unter dem 15. August 2006 erhobene Beschwerde des Antragstellers gegen den rechtskräftigen Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 12.Januar 2006 wird als unzulässig verworfen. Für die vom Antragsteller beantragte Abgabe des Verfahrens an die Strafgerichtsbarkeit fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Gründe:
nicht vorhanden
Gründe:
nicht vorhanden
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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