Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
15
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 49 SO 1404/05 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 15 B 1101/05 SO ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. November 2005 wird aus den auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Gründe:
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auch für das Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Gründe:
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auch für das Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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