L 4 B 935/06 R ER

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
4
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 31 RJ 1260/06 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 4 B 935/06 R ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 02. Mai 2006 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Das sich im Wesentlichen auf eine Verunglimpfung der Kollegin des Sozialgerichts Berlin beschränkende Beschwerdevorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Entscheidung. Insbesondere hat er gegen die Antragsgegnerin offensichtlich keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Lese- und Weitsichtbrille sowie Zahnersatz.

Gründe:

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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