Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Arbeitslosenversicherung
Abteilung
12
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 66 AL 729/05
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 12 B 1324/05 AL
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. Oktober 2005 aufgehoben.
Gründe:
Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bestehende Rechts- und Sachlage. Nach dieser besteht bereits deswegen kein Anlass für die – vom Sozialgericht fälschlich als Ruhen bezeichnete - Aussetzung des Verfahrens (mehr), weil das Sozialgericht Frankfurt/Oder seinen Vorlagebeschluss vom 1. April 2004 zum Az.: S 7 AL 42/04 mittlerweile wieder aufgehoben hat.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 177 des Sozialgerichtsgesetzes).
Gründe:
Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bestehende Rechts- und Sachlage. Nach dieser besteht bereits deswegen kein Anlass für die – vom Sozialgericht fälschlich als Ruhen bezeichnete - Aussetzung des Verfahrens (mehr), weil das Sozialgericht Frankfurt/Oder seinen Vorlagebeschluss vom 1. April 2004 zum Az.: S 7 AL 42/04 mittlerweile wieder aufgehoben hat.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 177 des Sozialgerichtsgesetzes).
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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