Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
12
1. Instanz
SG Köln (NRW)
Aktenzeichen
S 10 SO 72/07
Datum
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
L 12 SO 3/08
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Das Urteil des Senats vom 29.10.2008 wird dahingehend gem. § 138 SGG berichtigt, dass Seite 4 Zeilen 17 und 18 nunmehr wie folgt lauten: "Mit Urteil vom 16.01.2008 hat das Sozialgericht Köln die Beklagte ohne mündliche Verhandlung verurteilt, die Kosten für die Bestattung des verstorbenen Ehemannes der Klägerin - L X - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen und zur" ...
Gründe:
Das Urteil war zu berichtigen, da die Angabe, das Sozialgericht Köln habe die Klage abgewiesen, offenbar unrichtig ist.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 177 SGG.
Gründe:
Das Urteil war zu berichtigen, da die Angabe, das Sozialgericht Köln habe die Klage abgewiesen, offenbar unrichtig ist.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 177 SGG.
Rechtskraft
Aus
Login
NRW
Saved