Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
1
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 73 KR 135/10 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 1 KR 51/10 B ER - Berichtigungsbeschluss
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Im zweiten Satz des Tenors des Beschlusses vom 5. Mai 2010 werden die Worte "des Antragsgegners" in "der Antragsgegnerin" und die Zahl "2010" in "2009" geändert.
Gründe:
Der Beschluss war gem. §§ 142 Abs. 2, 138 Sozialgerichtsgesetz – SGG – im Tenor zur berichtigen:
Es handelt sich, wie aus dem Rubrum und dem Sachverhalt des Beschlusses zweifelsfrei folgt, um eine offenbare Unrichtigkeit.
Gegen diesen Beschluss findet die Beschwerde an das Bundessozialgericht nicht statt (§ 177 SGG).
Gründe:
Der Beschluss war gem. §§ 142 Abs. 2, 138 Sozialgerichtsgesetz – SGG – im Tenor zur berichtigen:
Es handelt sich, wie aus dem Rubrum und dem Sachverhalt des Beschlusses zweifelsfrei folgt, um eine offenbare Unrichtigkeit.
Gegen diesen Beschluss findet die Beschwerde an das Bundessozialgericht nicht statt (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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