L 11 AS 353/11 NZB

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
11
1. Instanz
SG Nürnberg (FSB)
Aktenzeichen
S 6 AS 1993/10
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 AS 353/11 NZB
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung.
I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.03.2011 - S 6 AS 1993/10 - abgeändert und die Berufung zugelassen.

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.



Gründe:


Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen Aufenthalts außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches.
Der Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung. Es ist darüber zu entscheiden, ob ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches an Weihnachten bzw. den folgenden Feiertagen einen Anspruch auf Alg II ausschließt.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, nachdem über die Kosten im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden ist.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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