Land
Hamburg
Sozialgericht
LSG Hamburg
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
2
1. Instanz
SG Hamburg (HAM)
Aktenzeichen
S 35 R 1884/05
Datum
2. Instanz
LSG Hamburg
Aktenzeichen
L 2 R 8/09
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Tatbestand:
nicht vorhanden da Rechtsmittelverzicht.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
Tatbestand:
nicht vorhanden da Rechtsmittelverzicht.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
Rechtskraft
Aus
Login
HAM
Saved