L 16 KR 641/12 KL

Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
16
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
L 16 KR 641/12 KL
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Das Urteil vom 04.07.2013 wird gem. § 138 SGG wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

Gründe:

Seite 2 1. Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " für das Ausgleichsjahr 2012."

Seite 4 letzter Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " ebenso zu Überdeckungen bei Krankheiten mit geringer Mortalität und Unterdeckungen bei Krankheiten mit höherer Mortalität."

Auf Seite 12 1. Absatz wird im 1. Satz die Bezeichnung Korrekturbescheid I/2012 durch die Bezeichnung Korrekturbescheid III/2012 ersetzt.

Seite 15 letzter Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " systematisch überschätzt würden".

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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