L 11 KA 16/12

Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Vertragsarztangelegenheiten
Abteilung
11
1. Instanz
SG Düsseldorf (NRW)
Aktenzeichen
S 33 KA 41/08
Datum
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
L 11 KA 16/12
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Tenor des Urteils vom 30.04.2014 (Satz 1) "Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen." wird berichtigt in "Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen."

Gründe:

Das Urteil vom 30.04.2014 - L 11 KA 16/12 - enthält im ersten Satz des Tenors einen Fehler. Es ist gem. § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu berichtigen. Ausweislich der Sitzungsniederschrift ist verkündet worden: "Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen." Dieser Tenor entspricht im Übrigen dem Inhalt des Urteils.

Dieser Beschluss ist mit der Beschwerde nicht anfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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