Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Arbeitslosenversicherung
Abteilung
10
1. Instanz
SG Würzburg (FSB)
Aktenzeichen
S 7 AL 201/15
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 10 AL 33/17 NZB
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Bemessungsrahmen zur Bemessung des Arbeitslosengeldes.
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 - S 7 AL 201/15 - wird zugelassen.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgesetzt.
Gründe:
Das Sozialgericht Würzburg (SG) weicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung ab. Es stellt (bewusst) auf das Ende der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinn ab, nicht aber auf das leistungsrechtlich zu beurteilende Beschäftigungsverhältnis. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgesetzt.
Gründe:
Das Sozialgericht Würzburg (SG) weicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung ab. Es stellt (bewusst) auf das Ende der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinn ab, nicht aber auf das leistungsrechtlich zu beurteilende Beschäftigungsverhältnis. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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FSB
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