L 8 R 1085/15

Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
8
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
L 8 R 1085/15
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Von dem unter dem Aktenzeichen L 8 R 1085/15 geführten Berufungsverfahren werden die Beitragsforderung der Beklagten für Herrn I X und Herrn Q C abgetrennt und unter einem jeweils noch neu zu vergebenen Aktenzeichen als Streitsachen des 8. Senats weitergeführt.

Gründe:

Die Trennung beruht § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 145 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Es bedarf ihrer aus prozessökonomischen Erwägungen.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Saved