Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
12
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 12 AS 4539/06 PKH-B
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Beschwerde wird entsprechend § 153 Abs. 2 SGG aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Die Beschwerdebegründung, wonach ein krankheitsbedingter Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nicht berücksichtigt worden sei, ist nicht geeignet, die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung anders zu beurteilen. Aus der ärztlichen Bescheinigung des Dr. B., Bad R., sind nämlich lediglich die Diagnosen einer Hypothyreose und einer Hyperlipidämie zu entnehmen, es ist jedoch keinesfalls ersichtlich, dass deswegen eine kostenaufwändigere Ernährung erforderlich wäre. Bei summarischer Prüfung erscheint der angefochtene Beschluss deshalb auch insoweit als zutreffend.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).
Gründe:
Die Beschwerde wird entsprechend § 153 Abs. 2 SGG aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Die Beschwerdebegründung, wonach ein krankheitsbedingter Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nicht berücksichtigt worden sei, ist nicht geeignet, die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung anders zu beurteilen. Aus der ärztlichen Bescheinigung des Dr. B., Bad R., sind nämlich lediglich die Diagnosen einer Hypothyreose und einer Hyperlipidämie zu entnehmen, es ist jedoch keinesfalls ersichtlich, dass deswegen eine kostenaufwändigere Ernährung erforderlich wäre. Bei summarischer Prüfung erscheint der angefochtene Beschluss deshalb auch insoweit als zutreffend.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
Saved