L 25 AS 1354/07 ER

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
25
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 95 AS 1721/07
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 25 AS 1354/07 ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Antrag des Antragstellers, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Juni 2007 einstweilen auszusetzen, wird abgelehnt.

Gründe:

Der Antrag war abzulehnen gemäß § 199 Absatz 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Die Erfolgsaussichten der Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Juni 2007 sind derzeit als allenfalls offen einzuschätzen, weil der Sachverhalt schwierige und höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Beantwortung dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben muss.

Die hiernach anzustellende Folgenabwägung war im Ergebnis zugunsten der Antragsgegnerin zu treffen. Sofern sich herausstellen sollte, dass das angefochtene Urteil der Klage zu Recht statt gegeben hat, es jedoch tatsächlich nicht vollstreckt werden konnte, hätte dies für die Klägerin erheblich nachteilige Folgen. Würde demgegenüber das Urteil vorläufig vollstreckt, obwohl sich im Verfahren der Hauptsache später herausstellte, dass das Urteil zu Unrecht ergangen wäre, würden sich hieran keine für den Antragsteller wesentlich nachteiligen Rechtsfolgen knüpfen, weil auch die von der Antragsgegnerin gewählte neue Wohnung jedenfalls im Ergebnis angemessen ist.

Dieser Beschluss ist nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht anfechtbar, § 177 SGG.
Rechtskraft
Aus
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