Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Abteilung
3
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 3 SB 2157/07
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Gründe:
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 23.04.2008 haben die Beteiligten auf Rechtsmittel gegen das vom Senat im Termin verkündete Urteil verzichtet. Nach § 136 Abs. 4 SGG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.03.2008 (BGBl Teil I, Nr. 11, S. 444 ff) bedarf es in diesem Fall des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nicht.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Gründe:
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 23.04.2008 haben die Beteiligten auf Rechtsmittel gegen das vom Senat im Termin verkündete Urteil verzichtet. Nach § 136 Abs. 4 SGG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.03.2008 (BGBl Teil I, Nr. 11, S. 444 ff) bedarf es in diesem Fall des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nicht.
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
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