L 3 U 16/04

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Unfallversicherung
Abteilung
3
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 67 U 328/03
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 3 U 16/04
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 06. Februar 2004 aufgehoben.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28. November 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Mai 2003 verurteilt, den Unfall vom 06. Oktober 2001 als Arbeitsunfall zu entschädigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

Es bedarf keines Tatbestands und keiner Entscheidungsgründe, denn die Beteiligten haben auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet (§ 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz).
Rechtskraft
Aus
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