L 11 EG 2675/08 PKH-B

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Abteilung
11
1. Instanz
SG Ulm (BWB)
Aktenzeichen
S 3 EG 1527/07
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 11 EG 2675/08 PKH-B
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 9. Mai 2008, mit dem der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren S 3 EG 1527/07 abgelehnt worden ist, wird aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung zurückgewiesen.

Gründe:

Nach der Rechtsprechung des Senats ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Anspruch auf Erziehungsgeld an das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels knüpft, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Juli 2007, L 11 EL 2361/07 und Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2007, L 11 EL 4463/07).

Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde zum Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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