Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
18
1. Instanz
SG Neuruppin (BRB)
Aktenzeichen
S 13 AS 70/07
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 18 AS 441/08
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 08. Januar 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor dieses Urteils wie folgt neu gefasst wird: Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 22. Februar 2006 wird ganz und der Bescheid des Beklagten vom 12. Juli 2007 wird insoweit aufgehoben, als der Beklagte darin die Erstattung von 2.829,99 EUR verfügt hat.
Gründe:
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten haben übereinstimmend auf die Mitteilung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe in diesem Urteil und auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil verzichtet (§ 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz – SGG -, eingefügt mit Wirkung vom 1. April 2008 durch das Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008 – BGBl. I S. 444).
Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Gründe:
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten haben übereinstimmend auf die Mitteilung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe in diesem Urteil und auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil verzichtet (§ 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz – SGG -, eingefügt mit Wirkung vom 1. April 2008 durch das Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008 – BGBl. I S. 444).
Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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