L 2 SO 1869/25 ER-B

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
2.
1. Instanz
SG Mannheim (BWB)
Aktenzeichen
S 2 SO 994/25 ER
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 2 SO 1869/25 ER-B
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 19. Mai 2025 wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung gem. § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zurückgewiesen.

Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).


 

Rechtskraft
Aus
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