L 2 AS 2406/25 ER-B

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
2.
1. Instanz
SG Karlsruhe (BWB)
Aktenzeichen
S 15 AS 1834/25 ER
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 2 AS 2406/25 ER-B
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Juli 2025 wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung gem. § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zurückgewiesen. Die Begründung der Beschwerde gibt keine Veranlassung, zu einer anderen Entscheidung zu gelangen. Denn auch nach Würdigung des Beschwerdevorbringens ist weiter offen, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung hat. Dies wird im Hauptsacheverfahren zu klären sein. Das ihm bei einem Abwarten bis zum Abschluss der Hauptsache ein alsbaldiger Wohnungsverlust droht, ist nicht glaubhaft gemacht.

Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).



 

Rechtskraft
Aus
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